DEKHALU Catering
& Events GmbH >
DEKHALU Catering & Events GmbH
Borsigstraße 25
63110 Rodgau
HR Darmstadt
HRB 104534
Geschäftsführer: Khalid El-Abdellati
Steuernummer: 00728100432
Umsatzsteuer-ID: USt.-ID: DE358812231
Ansprechpartner: Khalid El-Abdellati
Mobil: 0171 6278967
Email: info@dekhalu.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DEKHALU Catering & Events GmbH
Stand 01.11.2024 >
§ 1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der DEKHALU Catering & Events GmbH und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die DEKHALU Catering & Events GmbH und daraus ggf. resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir.
1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.
§ 2 Preise & Auftragsannahme
2.1 Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 3 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Es gelten die innerhalb dieser AGBs genannten Stornobedingungen.
2.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
2.4 Die Angebotsannahme kann nur durch schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. seines Vertreters erfolgen.
§ 3 Teilstornierung durch den Kunden
3.1 Der Kunde ist berechtigt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl und Leistungs-Elemente bis zu 10% zu verringen bei entsprechender Preisanpassung. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlagen bei der DEKHALU Catering & Events GmbH an.
3.2. Bei Reduzierung der Gästezahl und von Leistungs-Elementen von jeweils über 10% behält sich die DEKHALU Catering & Events GmbH das Recht vor Einzel-Preisanpassungen vorzunehmen.
§ 4 Direktabrechnung mit Gästen des Kunden
Wünscht der Kunde, dass die DEKHALU Catering & Events GmbH gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Weisungsbefugnis
Allein die DEKHALU Catering & Events GmbH ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal gegenüber weisungsbefugt.
§ 6 Lieferengpässe
Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment-Ausstattung nicht bzw. nicht zu angemessenen Preisen verfügbar sein, so ist die DEKHALU Catering & Events GmbH berechtigt stattdessen vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment-Ausstattung zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 7 Reklamationen
Geschäftskunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Ansonsten verlieren sie ihre Mängelgewährleistungsansprüche.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der DEKHALU Catering & Events GmbH.
§ 9 Kündigung / Stornierung / Rücktritt
9.1 Kündigt der Kunde aus einem seitens der DEKHALU Catering & Events GmbH nicht zu vertretenden Grund, so hat die DEKHALU Catering & Events GmbH das Recht gegenüber dem Kunden nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:
• bis 7 Monate vor dem Termin 30% des Netto-Rechnungsbetrages zzgl. Mehrwertsteuer
• bis 8 Wochen vor dem Termin 50% des Netto-Rechnungsbetrages zzgl. Mehrwertsteuer
• bis 4 Wochen vor dem Termin 75% des Netto-Rechnungsbetrages zzgl. Mehrwertsteuer
• bis eine Woche vor dem Termin 90% des Netto-Rechnungsbetrages zzgl. Mehrwertsteuer
• ab einer Woche vor dem Termin 100% des Netto-Rechnungsbetrages zzgl. Mehrwertsteuer
9.2 Der DEKHALU Catering & Events GmbH steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insbesondere zu, wenn
a) sich der Kunde mit Zahlungen von Rechnungen im Verzug befindet und eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte und die gesetzte Frist verstrichen ist, oder
b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder
c) die DEKHALU Catering & Events GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen der DEKHALU Catering & Events GmbH und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.
9.3 Macht die DEKHALU Catering & Events GmbH von einem Rücktrittsrecht gebrauch oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.
§ 10 Anzahlung / Rechnungsstellung
10.1 Die DEKHALU Catering & Events GmbH behält sich das Recht vor folgende Abschlagsrechnungen bzw. Anzahlungen in Rechnung zu stellen:
• 50% des Netto-Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung,
• weitere 25% ab 4 Wochen vor dem Projekt-Termin,
• weitere 15% ab 2 Wochen vor dem Projekt-Termin.
10.2 Das Zahlungsziel der DEKHALU Catering & Events GmbH beträgt 5 Werktage nach Rechnungsversand.
10.3 Rechnungen werden in elektronischer Form versendet.
§ 11 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der DEKHALU Catering & Events GmbH anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
§ 12 Forderungen Dritter und Bußgelder
Der Kunde stellt die DEKHALU Catering & Events GmbH von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Die DEKHALU Catering & Events GmbH haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt die DEKHALU Catering & Events GmbH jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 14 GEMA
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die DEKHALU Catering & Events GmbH kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann die Die DEKHALU Catering & Events GmbH eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA- Gebühren vom Kunden fordern.
§ 15 Gerichtsstand der DEKHALU Catering & Events GmbH
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Offenbach am Main und es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) zur Verfügung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einer Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten teilzunehmen.
§ 16 Sonstige Regelungen
Die DEKHALU Catering & Events GmbH hat das Recht, Bild- & Video-Material von der Kunden-Veranstaltung für Werbezwecke zu erstellen, ohne dabei den Projekt-Ablauf zu stören. Die Persönlichkeitsrechte von Gästen und Kunden sind unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu wahren. Sollte der Kunde der Erstellung von Bild- & Video-Material widersprechen, hat der Widerspruch gegenüber der DEKHALU Catering & Events GmbH im Vorfeld schriftlich zu erfolgen.
§ 17 Höhere Gewalt und behördliche Auflagen
17.1 Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch die DEKHALU Catering & Events GmbH, aufgrund höherer Gewalt, wird der Vertrag aufgehoben, und alle Anzahlungen werden erstattet. Die DEKHALU Catering & Events GmbH haftet nicht für sonstige dem Kunden entstehende Kosten (Buchung anderer Dienstleister, etc.).
17.2 Die DEKHALU Catering & Events GmbH haftet nicht für Schäden am Eigentum des Kunden oder Dritter, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs der DEKHALU Catering & Events GmbH liegen.
§ 18 Behördliche Verordnungen und Vertragsanpassung
18.1 Werden, insbesondere auf Basis des Infektionsschutzgesetzes, behördliche Verordnungen erlassen, nach denen die Veranstaltung verboten wird oder die Anzahl der Teilnehmer (entweder durch Angabe einer absoluten Obergrenze oder durch eine Quadratmeterprokopfregelung) deutlich reduziert werden muss, obwohl mit mehr Teilnehmern geplant wurde, so begründet dies eine Störung der Geschäftsgrundlage gemäß §313 BGB.
18.2 In diesem Fall können beide Parteien gemäß §313, Abs 1.u.2. BGB eine Anpassung des Vertrages verlangen. Diese besteht darin, dass der Mieter zu gleichen Konditionen seine Veranstaltung an sämtlichen noch freien Tagen der Nebensaison oder noch freien Freitagen der Hauptsaison durchführen kann. Vom Recht zur Vertragsanpassung können die Vertragsparteien Gebrauch machen, sobald die Auflagen für das Veranstaltungsdatum bekannt sind, oder aber 6 Wochen vor der Veranstaltung, wenn die Auflagen noch nicht bekannt sind, es aber auf der Hand liegt, dass es solche geben wird. Da diese Regelung einen für beide Vertragsparteien zumutbaren Interessensausgleich darstellt, ist ein Rücktrittsrecht gemäß §313 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.
18.3 Insofern die Veranstaltung auf Basis des Abs. 18.2 durch einen Nachtrag zum Mietvertrag umgebucht wird, beginnt die Stornofrist nicht neu zu laufen und der Vermieter behält alle geleisteten Anzahlungen ein.
18.4 Andere behördliche Auflagen, die Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung nehmen, insbesondere Tanzverbote, Masken- und Abstandsgebote, sowie andere Hygieneregelungen, bedingen grundsätzlich kein Recht auf Vertragsanpassung.
18.5 Sollten die Parteien vereinbaren, dass die Veranstaltung am ursprünglichen Datum unter Einhaltung aller Auflagen stattfinden soll und die ursprünglich geplante Gästeanzahl untersagt ist, so wird die Verpflichtung zur Buchung angepasst auf jene Maximalzahl an Gästen, die gemäß den behördlichen Verordnungen genehmigt ist.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmung nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung; gleiches gilt für Lücken dieser Vereinbarung.
19.2 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich festgelegt werden; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
19.3 Die Geschäftsbedingungen sowie die für ihre Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.